100 Philosophie
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Die vorliegende Dissertationsschrift zur Erlangung des Grades eines Doktors der Philosophie wurde im März 2021 eingereicht. Sie entstand aus dem Bedürfnis heraus, die sorgfältige (Re-)Lektüre kultur- und literaturtheoretischer Texte mit einer dezidierten Ideologiekritik zu verbinden. Sie ist daher als Beitrag zu einer umfassenden kapitalismuskritischen Debatte zu verstehen. Entgegen den Erwartungen, die der Titel der Studie zu wecken vermag, liegt der Fokus der nachfolgenden Überlegungen weniger auf dem literarischen Gegenstand selbst als vielmehr auf dem Subjekt, das über diesen Gegenstand spricht. Genauer: Es geht um die unsichtbaren Zwänge, denen das Subjekt in seinem Sprechen über Literatur unterliegt. In den Blick gerät die spezifische Praxis des Literaturunterrichts, die wesentlich dazu beiträgt, eine bestimmte Form des Sprechens über Literatur zu (re-)produzieren und zu habitualisieren. Naturgemäß wird die Studie dabei auch literaturdidaktische Fragestellungen streifen, sie versucht sich den Verwertungszusammenhängen der Literaturdidaktik allerdings dadurch zu entziehen, dass sie vornehmlich auf Texte und Begriffe aus scheinbar ganz anderen Bereichen Bezug nimmt. In diesem Sinne ist die vorliegende Arbeit auch weit mehr als eine Kritik an der kompetenztheoretischen und standardbasierten Ausrichtung des Deutschunterrichts und am Machbarkeitsdenken der Fachdidaktik. Es soll gezeigt werden, dass der Literaturunterricht ein Ort ist, an dem sich verschiedene Machtverhältnisses kreuzen, überlagern und überschneiden und an dem eine spezifische Form des Subjektseins hervorgebracht wird, die mit den Dogmen der neoliberalen Ideologie kompatibel ist. Damit soll nicht gesagt werden, dass diese Form des Subjektseins im Literaturunterricht unbedingt bewusst und gezielt angestrebt wird – es wird wohl kaum eine Lehrkraft behaupten, dass im Umgang mit Literatur Fragen der Verwertbarkeit, der Optimierung und der Nutzenmaximierung an erster Stelle stehen sollten. Die Studie will jedoch darauf aufmerksam machen, dass Schule eben kein machtfreier Raum ist und dass auch die Fachdidaktik in pädagogisch-politisch-ökonomische Strukturen eingebunden ist.
Die Autorin beschäftigt sich mit der Nutzung digitaler Medien im Unterricht. Sie führt beispielhafte Untersuchungen an, die zeigen wie sich bestimmte Methoden auf das Lernverhalten von SuS auswirkt und überträgt deren Ergebnisse auf den Ethikunterricht. Sie kommt zu dem Schluss, dass weniger die Mittel als der Unterricht ansich das Lernen der SuS beeinflussen.
Besonders auffällig ist das Fehlen von Foschung zu gutem Ethikunterricht, welches die Autorin durch die Übertragung anderer Forschungsergebnisse auf den Ethikunterricht auszugleichen versucht hat.
Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die Frage nach der Vertretbarkeit berufsbedingter Expositionen mit Kanzerogenen und weiterer berufsbedingter Gesundheitsrisiken. Zur Zielsetzung gehörte neben der Angabe von Kriterien für die Vertretbarkeit der berufsbedingten Gesundheitsrisiken die Ableitung von Vorschlägen für eine Weiterentwicklung des Arbeitsschutzrechtes auf der Grundlage von Prinzipien einer Ethik im Arbeitsschutz. Dazu sind die Bedingungen und Gesundheitsrisiken der Arbeitswelt, die in ein von wirtschaftlicher Rationalität geprägtes Umfeld eingebettet ist, auf mögliche Risikozumutungen untersucht und mit risikoethischen Fragestellungen in Verbindung gebracht worden. Ausgegangen worden ist, trotz des Grundrechtes der Freiheit der Berufs- und Arbeitsplatzwahl, von der Möglichkeit von Risikozumutungen in der Arbeitswelt aufgrund von Machtungleichgewichten und realen Arbeitsmarktbedingungen. Um die möglichen Gründe für das Fehlen verbindlicher Risikobegrenzungen nachvollziehen zu können ist die Objektivierbarkeit der Bewertung von Risikoexpositionen ebenso analysiert worden wie der Unterschied der Risiken der Exposition mit Kanzerogenen und von verschiedenen Unfallgeschehen. Einige risikoethische Ansätze sind hinsichtlich ihrer möglichen Hilfestellung für berufsbedingte Gesundheitsrisiken in der Arbeitswelt untersucht worden, wobei auch Unterschiede von Risikoakzeptabilität und Risikoakzeptanz betrachtet worden sind. Die Untersuchung hat zu Prinzipien einer Ethik im Arbeitsschutz geführt, die berufsbedingte Risikoexpositionen im betrieblichen Umfeld durch Erfüllung konkretisierender Kriterien vertretbar erscheinen lassen und eine Grundlage für die Weiterentwicklung rechtlicher Normen des Arbeitsschutzes darstellen können, mit denen der betriebliche Arbeitsschutz auch stärker sich selbst, bzw. den Arbeitsvertragsparteien, überlassen werden könnte.
Mit den hier zu einer kumulativen Dissertationsschrift zusammengestellten Aufsätzen soll ein erweitertes Konzept "sprachlich-literarischer Bildung" konkretisiert und theoretisch begründet werden, das nicht einseitig auf literarhistorisches Bildungswissen und die Analyse und Interpretation literarischer Texte fokussiert ist. Bei der theoretischen Begründung beziehe ich mich vor allem auf die Sprachphilosophie, Bildungstheorie und Anthropologie Wilhelm von Humboldts und deren Relektüre und Aktualisierung durch Eugenio Coseriu (1994), den Deutschdidaktiker Hubert Ivo (1999) und den Romanisten Jürgen Trabant (2008; 2012). Im Kern steht dabei die Auffassung, dass der Bildungswert der Literatur in ihrer spezifischen Sprachlichkeit liegt. Literatur wird nicht als abweichend vom "normalen" Sprachgebrauch gedacht, sondern als "Ort der Entfaltung der funktionellen Vollkommenheit der Sprache" (Coseriu 1994, S. 148). Vor allem durch Literatur lassen sich deshalb die Individualität, die Vielfalt der Sprache und die "Freiheit des poetischen Sprechens" (Trabant 2008, S. 276 ff.) produktiv und rezeptiv erfahren. Beim Lesen, Schreiben, Sprechen und Hören von Literatur kann mit Sprachnormen gespielt, können Sprachnormen individuell angeeignet, überschritten oder neu gesetzt werden. Dies ist ein wesentliches Element sprachlicher Bildung durch Literatur und stellt eine wichtige Ergänzung bzw. ein Korrektiv zu einem einseitig pragmatischen, instrumentellen und an vorgegebenen Normen orientierten Sprachgebrauch dar.
Mit dem erweiterten Konzept "sprachlich-literarischer Bildung" leiste ich einen Beitrag zur fachdidaktischen Gegenstandskonstitution. Fachdidaktik muss ihre Gegenstände immer auch theoriegeleitet bestimmen und sich dabei an unterschiedlichen Bezugstheorien orientieren. Die Literaturdidaktik kann sich beispielsweise eher an "Abweichungstheorien" orientieren, die vom russischen Formalismus geprägt sind, oder aber an Literaturtheorien im Sinne von Coseriu und Trabant, die im romantischen Sprachdenken ihren Ausgangspunkt haben. Dies ist eine normative Grundentscheidung, bei der ein wichtiges Argument für die Orientierung an Coseriu, Trabant und dem Sprachdenken in dieser Tradition ist, dass sie stärker im Einklang mit dem humanistischen Bildungsbegriff stehen, der auch maßgeblich von Humboldt mitbestimmt ist.
Ein solcher "Denkrahmen" übt auch einen wesentlichen Einfluss auf didaktisch fundierte Unterrichtskonzepte aus. Das von Gerhard Härle und mir konzipierte "Heidelberger Modell des Literarischen Unterrichtsgesprächs" (Härle / Steinbrenner 2004) fußt ebenfalls auf der Hermeneutik und Sprachtheorie Humboldts und Schleiermachers. Im Kern steht hier die Auffassung, dass die spezifische Sprachlichkeit der Literatur auch die Art und Weise beeinflusst, wie wir über Literatur sprechen, und dass genau dies (und weniger die 'Inhalte' der Texte und Gespräche) den Bildungswert literarischer Gespräche ausmacht. Hubert Ivo bezeichnet in diesem Sinn das "Reden über poetische Sprachwerke" als "ein Modell sprachverständiger Intersubjektivität" (Ivo 1994, S. 222). In meinen Arbeiten zum Literarischen Unterrichtsgespräch veranschauliche ich die praktische Umsetzung des "Heidelberger Modells" und zeige an konkreten Beispielen auf, wie bzw. in welchem Modus Lernende unterschiedlicher Alters- und Bildungsgruppen über literarische Texte nachdenken und sprechen.
Die vorliegenden ausgewählten Aufsätze gliedere ich in die beiden Themenbereiche "Sprachlich-literarische Bildung als Denkrahmen für die Deutschdidaktik" und "Das Literarische Unterrichtsgespräch", die eng miteinander zusammenhängen. Beide Themenbereiche werden zunächst in einem Überblick skizziert, dem dann eine Kurzcharakterisierung der einzelnen Aufsätze folgt, die im zweiten Teil der Dissertation als Reprographien erscheinen.
Die sechste Ausgabe des Bildungsjournals Dialog der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe widmet sich dem Thema BILDUNG UND DER WERT DER WERTE. Die Beiträge beschäftigen sich aus den Perspektiven der Philosophie, Pädagogik und der Theologie mit der Frage, was denn überhaupt von ‚Wert‘ ist, der Instrumentalisierung des Werte-Hypes, den Möglichkeiten und Grenzen nachhaltiger Wertorientierung eines Lernens am ‚Vorbild‘ und der ökonomisch bedingten Verkürzung des Bildungsbegriffs. Den Abschluss des Hauptteils bildet die Vorstellung des Projekts „,Religion im Alltag‘ – von der Heterogenität eines Phänomens“. In den Rubriken IM FOKUS und PERSPEKTIVEN stellen wir aktuelle Projekte und Publikationen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Hochschule vor. Für NACHGEFRAGT konnte Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Susanne Baer für ein ausführliches Interview gewonnen werden. Der Gesprächsbogen zieht sich über Fragen der Gleichberechtigung hin bis zu jüngeren hochschulrechtlichen Urteilen. Das Interview öffnet dabei den Blick von einer Werteordnung hin zu einer Rechtsordnung.