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Die Autorin beschäftigt sich mit der Nutzung digitaler Medien im Unterricht. Sie führt beispielhafte Untersuchungen an, die zeigen wie sich bestimmte Methoden auf das Lernverhalten von SuS auswirkt und überträgt deren Ergebnisse auf den Ethikunterricht. Sie kommt zu dem Schluss, dass weniger die Mittel als der Unterricht ansich das Lernen der SuS beeinflussen.
Besonders auffällig ist das Fehlen von Foschung zu gutem Ethikunterricht, welches die Autorin durch die Übertragung anderer Forschungsergebnisse auf den Ethikunterricht auszugleichen versucht hat.
Vieles, was für die meisten Menschen als normaler Alltag scheint, bereitet den rund 160.000 intersexuellen Menschen in Deutschland großes Kopfzerbrechen. Das beginnt z.B. schon bei der Wahl der „richtigen“ Toilette. Bin ich ein Mann? Oder eine Frau? Oder beides? Oder nichts von beidem? Warum sollte man sich überhaupt für eine von beiden Kategorien entscheiden müssen? Aber warum sagt mein Personalausweis dann, dass ich „weiblich“ bin?
Mit diesen Fragen beschäftigte sich jüngst auch das Bundesverfassungsgericht, nachdem eine intersexuelle Person gegen die bestehende Rechtsordnung klagte. Er*sie fühle sich keiner der bestehenden Kategorien zugehörig und erbat daher eine dritte Option: „divers“ oder „inter“. Nach detaillierter Prüfung beurteilte das Bundesverfassungsgericht im Oktober 2017 den §22 PStG als verfassungswidrig. Ein Verstoß gegen das Anti-Diskriminierungsgesetz und das allgemeine Persönlichkeitsrecht, verankert im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, wurde festgestellt. Seit dem 21. Dezember 2018 gilt nun also das neue Gesetz zum Dritten Geschlecht, wie es im Volksmund gerne betitelt wird. Was dieses ominöse Dritte Geschlecht jedoch genau bedeutet, auch und vor allem für Betroffene, ist vielen jedoch nicht klar.
Diese Arbeit nimmt auf dem Hintergrund der Queer Studies Intersexualität in seiner Vielfalt genauer unter die Lupe. Hierbei wird nicht nur der Versuch einer Definition gewagt, sondern auch die Situation intersexueller Menschen in Deutschland genauer beleuchtet. Dies beinhaltet u.a. das Personenstandsgesetz, medizinische Eingriffe und Hürden und Belastungen im Alltag intersexueller Menschen. Im wesentlichen Fokus der Arbeit wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.Oktober 2017 und der darauf folgende Gesetzesentwurf auf ihre Hintergründe und Inhalte untersucht. Anschließend folgen Stellungnahmen der Kampagne Dritte Option, des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, der Initiative Familienschutz und der AfD, sowie des Deutschen Institut für Menschenrechte. Abschließend zeigt ein kurzer Ausblick noch ausstehende Forderungen der Interessenverbände und zu meisternde Herausforderungen der Gesellschaft. Dies betrifft unter anderem Politik, sowie gesellschaftliche Institutionen wie Kirche und Schule.
Die Arbeit wurde von der Gleichstellungskommission der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe mit dem Genderpreis 2019 ausgezeichnet.
Reflexive Fallarbeit
(2019)
Die vorliegende Arbeit leistet, aus professionstheoretischer Sicht einen Beitrag zur Entwicklung eines hochschuldidaktisch innovativen Lehr-Lernformats zur Professionalisierung von Studierenden der (Früh-)Pädagogik.
Im Fachdiskurs herrscht Konsens darüber, dass die biografische Erfahrung und damit die eigene Person für professionelles Denken und Handeln bedeutsam ist. Somit ist der Aspekt der Biografie und deren Reflexion untrennbar vom Professionalisierungsprozess pädagogischer Fachpersonen. Diese professionelle Reflexivität gilt es, als Professionalisierungsziel in hochschuldidaktische Konzepte zu implementieren. Das dem Forschungsansatz Design-Based Research (DBR) folgende Forschungsprojekt „Personbezogene pädagogische Professionalisierung (ppProfess)“ unter Leitung von apl. Prof. Dr. Liselotte Denner und Prof. Dr. Ulrich Wehner und Mitarbeit von Dr. Annette Scheible und Dr. Brigitte Seiler an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe (2018-2019) beansprucht einen solchen Charakter für sich.
Eine der Projektannahmen ist, dass eine methodisch entsprechend angelegte Arbeit mit Fällen, Impulse für einen personbezogenen Professionalisierungsprozess auslöse, zwischen Theorie, Praxis und der studentischen Person vermittle und folglich dazu beitragen könne, professionelle Handlungs- und Reflexionskompetenz im obigen Sinne aufzubauen. Um dies zu prüfen, werden in vorliegender Bachelorarbeit die der Fallarbeit anschließenden schriftlichen Reflexionsdokumente (N=39) der teilnehmenden Studierenden sowie die durch teilnehmende Beobachtung an den Entstehungstagen ergänzend generierten Daten qualitativ ausgewertet und interpretiert.
Außerdem nimmt die Bachelorarbeit die Arbeit an Fällen als Methode der Vermittlung in den Fokus und rekonstruiert aus den Daten teilnehmender Beobachtung und einschlägiger Fachliteratur projektspezifische Didaktik des Lehr-Lern-Settings bei der reflexiven Arbeit an Fallbeispielen. Die Ergebnisse werden vor dem Hintergrund der Projektziele diskutiert und interpretiert. Hierbei werden Impulse für eine personbezogene Professionalisierung in Gestalt von Gelingensbedingungen und Momenten der Wirksamkeit des Lehr-Lern-Settings und dessen Grenzen herausgearbeitet.
Die hier vorliegende Bachelorarbeit beschäftigt sich mit den Fragen, wie viele Grundschulkinder von einem Diabetes mellitus betroffen sind, welche Auswirkungen die Krankheit auf die Betroffenen, deren Eltern, MitschülerInnen, Lehrkräfte und die Schule hat sowie ob und wie Diabetes als Thema im Grundschulunterricht behandelt werden kann. Dazu wird in einem literaturbasierten Vorgehen erläutert, was Diabetes ist, welche Studien es zum Diabetes, insbesondere bei GrundschülerInnen, gibt und schließlich wird detailliert herausgearbeitet, welche Auswirkungen der Diabetes auf die genannten AkteurInnen hat und was diese beachten müssen.
Dabei kommt als Ergebnis heraus, dass über 25.000 Kinder von einem Diabetes betroffen sind, womit diese Krankheit durch ihre hohe Präsenz ein aktuelles und wichtiges Thema bereits in Grundschulen darstellt. Für die Kinder bedeutet dies, dass sie schon sehr früh eine gewisse Verantwortung für ihr Diabetesmanagement während der Schulzeit übernehmen müssen, um mit Unterstützung normal am Schulleben teilzunehmen.
Ziel ist es, dass das Kind möglichst ohne Einschränkungen am Schulalltag teilhaben kann und schrittweise zur Eigenverantwortung im Umgang mit seinem Diabetes befördert wird. Für die Eltern des diabetischen Kindes ist eine Kooperation mit der Lehrperson von zentraler Bedeutung, um eine adäquate Versorgung des Kindes sicherzustellen. Es obliegt ihrer Verantwortung, die medizinische Behandlung des Kindes zu garantieren. Wichtig ist zudem die Förderung der Selbstständigkeit des Kindes.
Die Lehrkraft wiederum muss auch ihrerseits mit den Eltern kooperieren, die Inklusion des Kindes begünstigen sowie über ein grundlegendes Wissen über die Krankheit und deren Behandlung verfügen. Sie sollte das Kind in seiner Therapie unterstützen und ihm im Notfall adäquat helfen. Die MitschülerInnen müssen informiert werden, sollten die wichtigsten Symptome einer Unter-/Überzuckerung kennen und die Sonderregelungen des diabetischen Kindes akzeptieren.
Die Schule sollte für die besonderen Bedürfnisse des diabetischen Kindes aufkommen, indem sie z.B. Medikamente für den Notfall hinterlegt. Sie sollte ebenfalls die Inklusion des Kindes begünstigen und idealerweise auch zur Prävention von Diabetes beitragen.
Auch im Unterricht kann das Thema bereits behandelt werden, dabei sollte kindgerecht und möglichst handlungsorientiert vorgegangen werden, das Kind kann selbst mit einbezogen werden, auch ein fächerübergreifender Unterricht ist möglich. Der Unterricht sollte zudem ebenfalls zur Diabetes-Prävention beitragen.
Wenn all diese Faktoren gegeben sind, alle involvierten Personen kooperieren und das Kind unterstützen, kann es trotz Diabetes problemlos die Regelgrundschule besuchen und die gleichen Leistungen erbringen wie seine MitschülerInnen.