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Die UN-Behindertenrechtskonvention wurde in den sechs Amtssprachen der Vereinten Nationen – Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch – verfasst und ist seit 2009 in einer offiziellen deutschen Übersetzung auch für Deutschland gültig. Dass hier „Inklusion“ und nicht „Integration“, wie es bis heute in der offiziellen deutschen Übersetzung zu lesen ist, gefordert wird, wurde in einer nachträglichen Schattenübersetzung des NETZWERK ARTIKEL 3 e. V. korrigiert. Wenn nun klar ist, was „Inklusion“ ist, und dass sie und nicht „Integration“ das in der Konvention angestrebte Ziel darstellt, so stellt sich die Frage, wie „Bildung“ sein muss, um Inklusion zu erreichen.
Dem Thema „Bildung“ wird in der UN-Behindertenrechtskonvention ein ganzer Artikel gewidmet, ohne aber die volle Tragweite des in der englischen Ursprungsfassung geforderten „education“-Begriffs in die deutsche Übersetzung zu überführen. Dass „education“ neben „Bildung“ auch „Erziehung“ bedeutet, wird sowohl in der offiziellen deutschen Übersetzung als auch in der Schattenübersetzung des NETZWERK ARTIKEL 3 e. V. unterschlagen. In beiden Fassungen wird „education“ mit „Bildung“ übersetzt und der Erziehungsbegriff komplett ausgelassen. Was aber hat diese Auslassung zur Folge?
Diese Arbeit befasst sich mit der normativen Analyse des Bildungsbegriffs in der deutschen Übersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unter Berücksichtigung der „Theorie der Bildung des Menschen“ von Wilhelm von Humboldt, sowie der Schriften „Julie oder Die neue Héloïse“ und „Emile oder Über die Erziehung“ von Jean-Jacques Rousseau.
In dieser Arbeit geht es um die Integration von vietnamesischen Boat People. Es stellt sich die Frage, ob es eine gelungene Integration war und ist. Dabei werden verschiedene Aspekte der Sozial- und Systemintegration näher betrachtet. Angesichts der überschaubaren Menge an Literatur zur Integration von vietnamesischen „Boat People“ in Europa, konzentriert sich die Abschlussarbeit auf die Integration der vietnamesischen Boat People in Deutschland.Die Arbeit bezieht sich dabei auf die Lite-ratur von damaligen aktiven gesellschaftlichen Akteuren wie, z. B. der Caritas, dem Roten Kreuz oder der Diakonie. Außerdem nimmt die Arbeit auch Bezug auf wissenschaftliche Artikel, Zeitungsartikel und Beiträge von migrantischen Selbstorganisationen wie, z. B. dem Độc-Lập-Zentrum.
Diversität und Bildung
(2017)
Die 7. Ausgabe der Zeitschrift Dialog widmet sich dem Thema DIVERSITÄT UND BILDUNG. Der Begriff der Diversität nimmt mittlerweile in einer Reihe von bildungswissenschaftlichen Diskussionen eine zentrale Rolle ein. Das Diversitätsprofil der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe zeichnet die gezielte Auseinandersetzung mit der gesellschaftlichen Einbettung von Bildungsprozessen und die Fokussierung der vielfältigen Verschränkungen zwischen verschiedenen sozialen, politischen, sprachlichen und kulturellen Differenzlinien aus. Die hier enthaltenen Beiträge von Wissenschaftlerinnen und eines Wissenschaftlers der Hochschule geben einen Einblick in die breite Palette und besondere Expertise im Kontext von Diversität und Bildung. In der Rubrik IM FOKUS gibt es Berichte zu weiteren Projekten und Aktivitäten an der Hochschule. Die Rubrik PERSPEKTIVEN informiert über aktuelle Publikationen. Zum Schluss des Heftes spricht der Karlsruher Koch Hossein Fayazpour im Interview über den Zusammenhang von Diversität, gesunder Ernährung und Genuss.