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Vieles, was für die meisten Menschen als normaler Alltag scheint, bereitet den rund 160.000 intersexuellen Menschen in Deutschland großes Kopfzerbrechen. Das beginnt z.B. schon bei der Wahl der „richtigen“ Toilette. Bin ich ein Mann? Oder eine Frau? Oder beides? Oder nichts von beidem? Warum sollte man sich überhaupt für eine von beiden Kategorien entscheiden müssen? Aber warum sagt mein Personalausweis dann, dass ich „weiblich“ bin?
Mit diesen Fragen beschäftigte sich jüngst auch das Bundesverfassungsgericht, nachdem eine intersexuelle Person gegen die bestehende Rechtsordnung klagte. Er*sie fühle sich keiner der bestehenden Kategorien zugehörig und erbat daher eine dritte Option: „divers“ oder „inter“. Nach detaillierter Prüfung beurteilte das Bundesverfassungsgericht im Oktober 2017 den §22 PStG als verfassungswidrig. Ein Verstoß gegen das Anti-Diskriminierungsgesetz und das allgemeine Persönlichkeitsrecht, verankert im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, wurde festgestellt. Seit dem 21. Dezember 2018 gilt nun also das neue Gesetz zum Dritten Geschlecht, wie es im Volksmund gerne betitelt wird. Was dieses ominöse Dritte Geschlecht jedoch genau bedeutet, auch und vor allem für Betroffene, ist vielen jedoch nicht klar.
Diese Arbeit nimmt auf dem Hintergrund der Queer Studies Intersexualität in seiner Vielfalt genauer unter die Lupe. Hierbei wird nicht nur der Versuch einer Definition gewagt, sondern auch die Situation intersexueller Menschen in Deutschland genauer beleuchtet. Dies beinhaltet u.a. das Personenstandsgesetz, medizinische Eingriffe und Hürden und Belastungen im Alltag intersexueller Menschen. Im wesentlichen Fokus der Arbeit wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.Oktober 2017 und der darauf folgende Gesetzesentwurf auf ihre Hintergründe und Inhalte untersucht. Anschließend folgen Stellungnahmen der Kampagne Dritte Option, des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, der Initiative Familienschutz und der AfD, sowie des Deutschen Institut für Menschenrechte. Abschließend zeigt ein kurzer Ausblick noch ausstehende Forderungen der Interessenverbände und zu meisternde Herausforderungen der Gesellschaft. Dies betrifft unter anderem Politik, sowie gesellschaftliche Institutionen wie Kirche und Schule.
Die Arbeit wurde von der Gleichstellungskommission der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe mit dem Genderpreis 2019 ausgezeichnet.
Die Arbeit stellt zu Beginn Kerngedanken der theologischen Frauenforschung, feministischen Theologie und geschlechterkritischen Religionspädagogik heraus. Der Kausalzusammenhang zwischen sex und gender wird zurückgewiesen und das soziale Geschlecht (gender) als gesellschaftlich bedingt aufgefasst. Die Trennung von sex und gender ist allerdings ebenso problematisch, wenn an einem vermeintlich natürlichen Geschlecht und an einer Unterscheidung von Natur und Kultur festgehalten wird. Gender-Theorien haben daher die vermeintliche Natürlichkeit des biologischen Geschlechts infrage gestellt und eine neue Art der Reflexion von Geschlechterdifferenz in sprachlich-diskursiver Hinsicht eingeleitet.
Nicht nur innerhalb der katholischen Kirche werden allerdings zunehmend heftige Debatten um Geschlecht und Gender geführt und Gender-Theorien als „Gender-Ideologien“ etikettiert. Dagegen können Inhalte der Jesuanischen Botschaft als Orientierung und Quelle für eine Neuausrichtung der Kirche hinsichtlich ihrer Gender-Kritik dienen.
Dabei kann der Religionsunterricht der Bedeutung und Relevanz der Kategorien Geschlecht und Sexualität gerecht werden, wenn queere Bildungsarbeit sowie der Ansatz „vielfältige Lebensweisen“ einbezogen werden. Der Dialog mit dekonstruktivistischen Ansätzen öffnet den Weg dafür, einem genuin christlichen Anliegen nachzukommen: allen Individuen die gleiche von Gott geschenkte Würde und Liebe zuteilwerden zu lassen und dabei von Menschen gemachte Gesetze zu reflektieren und schließlich zu überschreiten.