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Die Arbeit untersucht die Bedeutung sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in der institutionellen Kindertagesbetreuung, um daraus Professionalisierungsmöglichkeiten für Fachkräfte abzuleiten. Zu diesem Zweck wird nach einer intensiven theoretischen Auseinandersetzung mit der Thematik eine mit pädagogischen Fachkräften durchgeführte Expert_innenbefragung qualitativ nach Joseph A. Maxwell (2012) ausgewertet.
Dabei wird gezeigt, dass vielfältige Anknüpfungspunkte an sexuelle und geschlechtliche Vielfalt im Kita-Alltag zwar existent sind, aber selten als solche wahrgenommen werden. Dadurch gehen Chancen verloren, Kinder optimal in ihrer Identitätsentwicklung zu begleiten und Entwicklungsrisiken vorzubeugen, obwohl kindheitspädagogische Fachkräfte mit ihrem bedürfnisorientierten Blick auf das Kind und einem reflektierten, kritischen Umgang mit gesellschaftlichen Geschlechterstereotypen dafür bereits wichtige Voraussetzungen erfüllen. Eine prinzipielle Offenheit für Themen der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt scheint gegeben, aber es fehlen ein umfassendes fachliches Wissen und ein geschulter Blick auf entsprechende Aspekte. Auch die Gestaltung von Erziehungspartnerschaften erweist sich im Umgang mit sexueller und geschlechtlicher Vielfalt als schwierig. Chancen für eine Professionalisierung liegen dabei aus Sicht der Fachkräfte in einer Erweiterung des Angebots an Aus- und Fortbildungsinhalten, stärker aber noch im Ausbau der Angebote spezifischer Beratungsstellen, die dem Wunsch der Fachkräfte nach einer bedarfsorientierten, flexiblen Unterstützung vor Ort gerecht werden.
Die Arbeit bietet interessante Erkenntnisse für Mitarbeiter_innen in Beratungsstellen, frühpädagogischen Fachberatungen und pädagogischen Ausbildungsstätten wie Fach- und Hochschulen.
Die Autorin beschäftigt sich mit der Nutzung digitaler Medien im Unterricht. Sie führt beispielhafte Untersuchungen an, die zeigen wie sich bestimmte Methoden auf das Lernverhalten von SuS auswirkt und überträgt deren Ergebnisse auf den Ethikunterricht. Sie kommt zu dem Schluss, dass weniger die Mittel als der Unterricht ansich das Lernen der SuS beeinflussen.
Besonders auffällig ist das Fehlen von Foschung zu gutem Ethikunterricht, welches die Autorin durch die Übertragung anderer Forschungsergebnisse auf den Ethikunterricht auszugleichen versucht hat.
Vieles, was für die meisten Menschen als normaler Alltag scheint, bereitet den rund 160.000 intersexuellen Menschen in Deutschland großes Kopfzerbrechen. Das beginnt z.B. schon bei der Wahl der „richtigen“ Toilette. Bin ich ein Mann? Oder eine Frau? Oder beides? Oder nichts von beidem? Warum sollte man sich überhaupt für eine von beiden Kategorien entscheiden müssen? Aber warum sagt mein Personalausweis dann, dass ich „weiblich“ bin?
Mit diesen Fragen beschäftigte sich jüngst auch das Bundesverfassungsgericht, nachdem eine intersexuelle Person gegen die bestehende Rechtsordnung klagte. Er*sie fühle sich keiner der bestehenden Kategorien zugehörig und erbat daher eine dritte Option: „divers“ oder „inter“. Nach detaillierter Prüfung beurteilte das Bundesverfassungsgericht im Oktober 2017 den §22 PStG als verfassungswidrig. Ein Verstoß gegen das Anti-Diskriminierungsgesetz und das allgemeine Persönlichkeitsrecht, verankert im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, wurde festgestellt. Seit dem 21. Dezember 2018 gilt nun also das neue Gesetz zum Dritten Geschlecht, wie es im Volksmund gerne betitelt wird. Was dieses ominöse Dritte Geschlecht jedoch genau bedeutet, auch und vor allem für Betroffene, ist vielen jedoch nicht klar.
Diese Arbeit nimmt auf dem Hintergrund der Queer Studies Intersexualität in seiner Vielfalt genauer unter die Lupe. Hierbei wird nicht nur der Versuch einer Definition gewagt, sondern auch die Situation intersexueller Menschen in Deutschland genauer beleuchtet. Dies beinhaltet u.a. das Personenstandsgesetz, medizinische Eingriffe und Hürden und Belastungen im Alltag intersexueller Menschen. Im wesentlichen Fokus der Arbeit wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.Oktober 2017 und der darauf folgende Gesetzesentwurf auf ihre Hintergründe und Inhalte untersucht. Anschließend folgen Stellungnahmen der Kampagne Dritte Option, des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, der Initiative Familienschutz und der AfD, sowie des Deutschen Institut für Menschenrechte. Abschließend zeigt ein kurzer Ausblick noch ausstehende Forderungen der Interessenverbände und zu meisternde Herausforderungen der Gesellschaft. Dies betrifft unter anderem Politik, sowie gesellschaftliche Institutionen wie Kirche und Schule.
Die Arbeit wurde von der Gleichstellungskommission der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe mit dem Genderpreis 2019 ausgezeichnet.
Reflexive Fallarbeit
(2019)
Die vorliegende Arbeit leistet, aus professionstheoretischer Sicht einen Beitrag zur Entwicklung eines hochschuldidaktisch innovativen Lehr-Lernformats zur Professionalisierung von Studierenden der (Früh-)Pädagogik.
Im Fachdiskurs herrscht Konsens darüber, dass die biografische Erfahrung und damit die eigene Person für professionelles Denken und Handeln bedeutsam ist. Somit ist der Aspekt der Biografie und deren Reflexion untrennbar vom Professionalisierungsprozess pädagogischer Fachpersonen. Diese professionelle Reflexivität gilt es, als Professionalisierungsziel in hochschuldidaktische Konzepte zu implementieren. Das dem Forschungsansatz Design-Based Research (DBR) folgende Forschungsprojekt „Personbezogene pädagogische Professionalisierung (ppProfess)“ unter Leitung von apl. Prof. Dr. Liselotte Denner und Prof. Dr. Ulrich Wehner und Mitarbeit von Dr. Annette Scheible und Dr. Brigitte Seiler an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe (2018-2019) beansprucht einen solchen Charakter für sich.
Eine der Projektannahmen ist, dass eine methodisch entsprechend angelegte Arbeit mit Fällen, Impulse für einen personbezogenen Professionalisierungsprozess auslöse, zwischen Theorie, Praxis und der studentischen Person vermittle und folglich dazu beitragen könne, professionelle Handlungs- und Reflexionskompetenz im obigen Sinne aufzubauen. Um dies zu prüfen, werden in vorliegender Bachelorarbeit die der Fallarbeit anschließenden schriftlichen Reflexionsdokumente (N=39) der teilnehmenden Studierenden sowie die durch teilnehmende Beobachtung an den Entstehungstagen ergänzend generierten Daten qualitativ ausgewertet und interpretiert.
Außerdem nimmt die Bachelorarbeit die Arbeit an Fällen als Methode der Vermittlung in den Fokus und rekonstruiert aus den Daten teilnehmender Beobachtung und einschlägiger Fachliteratur projektspezifische Didaktik des Lehr-Lern-Settings bei der reflexiven Arbeit an Fallbeispielen. Die Ergebnisse werden vor dem Hintergrund der Projektziele diskutiert und interpretiert. Hierbei werden Impulse für eine personbezogene Professionalisierung in Gestalt von Gelingensbedingungen und Momenten der Wirksamkeit des Lehr-Lern-Settings und dessen Grenzen herausgearbeitet.
Die hier vorliegende Bachelorarbeit beschäftigt sich mit den Fragen, wie viele Grundschulkinder von einem Diabetes mellitus betroffen sind, welche Auswirkungen die Krankheit auf die Betroffenen, deren Eltern, MitschülerInnen, Lehrkräfte und die Schule hat sowie ob und wie Diabetes als Thema im Grundschulunterricht behandelt werden kann. Dazu wird in einem literaturbasierten Vorgehen erläutert, was Diabetes ist, welche Studien es zum Diabetes, insbesondere bei GrundschülerInnen, gibt und schließlich wird detailliert herausgearbeitet, welche Auswirkungen der Diabetes auf die genannten AkteurInnen hat und was diese beachten müssen.
Dabei kommt als Ergebnis heraus, dass über 25.000 Kinder von einem Diabetes betroffen sind, womit diese Krankheit durch ihre hohe Präsenz ein aktuelles und wichtiges Thema bereits in Grundschulen darstellt. Für die Kinder bedeutet dies, dass sie schon sehr früh eine gewisse Verantwortung für ihr Diabetesmanagement während der Schulzeit übernehmen müssen, um mit Unterstützung normal am Schulleben teilzunehmen.
Ziel ist es, dass das Kind möglichst ohne Einschränkungen am Schulalltag teilhaben kann und schrittweise zur Eigenverantwortung im Umgang mit seinem Diabetes befördert wird. Für die Eltern des diabetischen Kindes ist eine Kooperation mit der Lehrperson von zentraler Bedeutung, um eine adäquate Versorgung des Kindes sicherzustellen. Es obliegt ihrer Verantwortung, die medizinische Behandlung des Kindes zu garantieren. Wichtig ist zudem die Förderung der Selbstständigkeit des Kindes.
Die Lehrkraft wiederum muss auch ihrerseits mit den Eltern kooperieren, die Inklusion des Kindes begünstigen sowie über ein grundlegendes Wissen über die Krankheit und deren Behandlung verfügen. Sie sollte das Kind in seiner Therapie unterstützen und ihm im Notfall adäquat helfen. Die MitschülerInnen müssen informiert werden, sollten die wichtigsten Symptome einer Unter-/Überzuckerung kennen und die Sonderregelungen des diabetischen Kindes akzeptieren.
Die Schule sollte für die besonderen Bedürfnisse des diabetischen Kindes aufkommen, indem sie z.B. Medikamente für den Notfall hinterlegt. Sie sollte ebenfalls die Inklusion des Kindes begünstigen und idealerweise auch zur Prävention von Diabetes beitragen.
Auch im Unterricht kann das Thema bereits behandelt werden, dabei sollte kindgerecht und möglichst handlungsorientiert vorgegangen werden, das Kind kann selbst mit einbezogen werden, auch ein fächerübergreifender Unterricht ist möglich. Der Unterricht sollte zudem ebenfalls zur Diabetes-Prävention beitragen.
Wenn all diese Faktoren gegeben sind, alle involvierten Personen kooperieren und das Kind unterstützen, kann es trotz Diabetes problemlos die Regelgrundschule besuchen und die gleichen Leistungen erbringen wie seine MitschülerInnen.
Johann Friedrich Herbart entwickelte eine eigenständige Pädagogik, die in wechselseitiger Beziehung zu ihren Nachbarwissenschaften Psychologie und Philosophie steht. Sie bildet ein Konstrukt von systematisch durchdachten Zusammenhängen, hergeleitet aus der Notwendigkeit der Zweckbestimmung der Erziehung, die auf Moralität, Charakterstärke der Sittlichkeit bzw. Tugendhaftigkeit hin ausgelegt wird.
Herbart gilt als Klassiker der Pädagogik, weil seine kritische Pädagogik seit den Anfängen des bürgerlichen Zeitalters wegweisend ist. Die Beschäftigung mit Leben und Werk Herbarts ermöglicht insofern auch einen kritischen Blick auf kontraproduktive, nicht-pädagogische Prioritätensetzungen in bürgerlichen Institutionen, schärft den Blick für Möglichkeiten und Grenzen von Pädagogik überhaupt.
Im Kontext einer aktuellen globalen Wasserproblematik wird in der vorliegenden Arbeit den Fragen nachgegangen, welche Verfahren es in der Natur sowie im technischen Bereich gibt, Nebel als Wasserquelle zu nutzen und wie Nebelfang im Sachkundeunterricht der Sekundarstufe praktisch thematisiert werden kann. Zu diesem Zweck werden einschlägige Studien zum Nebelfangverfahren verschiedener Tiere und Pflanzen vorgestellt und durch die Ergebnisse eigener Beneblungsuntersuchungen an ausgewählten Kakteengewächsen ergänzt. Weiter werden das unterrichtliche Potenzial von Nebelfang sowie dessen Umsetzbarkeit im schulischen Kontext in der Form eines didaktischen Artikels erörtert.
Es kommt dabei heraus, dass Opuntia microdasys rufida effektiv Wasser aus Nebel beziehen kann und sich sowohl eine Beneblung durch Trockeneis als auch eine Beneblung in einer selbst gebauten Nebelkammer eignet, um das Nebelfangvermögen der Kakteen zu quantifizieren und zu visualisieren. Als Grund für das hohe Nebelfangvermögen von Opuntia microdasys konnten dabei die (mikro-)strukturellen Beschaffenheiten der Dornen sowie deren Distribution auf der Pflanze identifiziert werden. Ein weiteres Ergebnis ist, dass Nebelfang durch großflächige Kunststoffnetze eine praktikable Alternative zu konventionellen Wasserversorgungsverfahren darstellt und sich bereits an verschiedenen Standorten etablieren konnte. Bezüglich künstlicher Beneblungsverfahren kommt als Ergebnis heraus, dass sich Beneblungen mit Trockeneis und Nebelkammer von Schüler/-innen der Sekundarstufe umsetzen lassen, wobei die Arbeit mit Trockeneis gesundheitliche Gefahren birgt und in der Vorbereitung ein deutlich höheres zeitliches Investment erfordert.
Das Thema Nebelfang bzw. künstliche Beneblung ist für Lehrende didaktisch bedeutsam, da es die Schüler/-innen im Erlernen naturwissenschaftlicher Arbeitsweisen unterstützt, die Bedeutung von Wasser für alle Lebewesen verdeutlicht, als ein Beispiel für die Angepasstheit von Lebewesen an ihre Umwelt verwendet werden sowie zur Erörterung nachhaltigen Handelns dienen kann.
Die UN-Behindertenrechtskonvention wurde in den sechs Amtssprachen der Vereinten Nationen – Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch – verfasst und ist seit 2009 in einer offiziellen deutschen Übersetzung auch für Deutschland gültig. Dass hier „Inklusion“ und nicht „Integration“, wie es bis heute in der offiziellen deutschen Übersetzung zu lesen ist, gefordert wird, wurde in einer nachträglichen Schattenübersetzung des NETZWERK ARTIKEL 3 e. V. korrigiert. Wenn nun klar ist, was „Inklusion“ ist, und dass sie und nicht „Integration“ das in der Konvention angestrebte Ziel darstellt, so stellt sich die Frage, wie „Bildung“ sein muss, um Inklusion zu erreichen.
Dem Thema „Bildung“ wird in der UN-Behindertenrechtskonvention ein ganzer Artikel gewidmet, ohne aber die volle Tragweite des in der englischen Ursprungsfassung geforderten „education“-Begriffs in die deutsche Übersetzung zu überführen. Dass „education“ neben „Bildung“ auch „Erziehung“ bedeutet, wird sowohl in der offiziellen deutschen Übersetzung als auch in der Schattenübersetzung des NETZWERK ARTIKEL 3 e. V. unterschlagen. In beiden Fassungen wird „education“ mit „Bildung“ übersetzt und der Erziehungsbegriff komplett ausgelassen. Was aber hat diese Auslassung zur Folge?
Diese Arbeit befasst sich mit der normativen Analyse des Bildungsbegriffs in der deutschen Übersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unter Berücksichtigung der „Theorie der Bildung des Menschen“ von Wilhelm von Humboldt, sowie der Schriften „Julie oder Die neue Héloïse“ und „Emile oder Über die Erziehung“ von Jean-Jacques Rousseau.