Refine
Year of publication
- 2019 (25) (remove)
Document Type
- Master's Thesis (8)
- Bachelor Thesis (6)
- Doctoral Thesis (6)
- Other (2)
- Article (1)
- Course Material (1)
- Examination Thesis (1)
Has Fulltext
- yes (25)
Is part of the Bibliography
- no (25) (remove)
Keywords
- Grundschule (6)
- Sekundarstufe 1 (4)
- Karlsruhe (3)
- Professionalisierung (3)
- Religionsunterricht (3)
- Arbeitsgemeinschaft (2)
- Bildung für nachhaltige Entwicklung (2)
- Geschlecht (2)
- Hochschuldidaktik (2)
- Kolonialismus (2)
Institute
- Institut für Biologie und Schulgartenentwicklung (5)
- Institut für Transdisziplinäre Sozialwissenschaft (5)
- Institut für Philosophie (2)
- Institut für Schul- und Unterrichtsentwicklung in der Primar- und Sekundarstufe (2)
- Institut für Allgemeine und Historische Erziehungswissenschaft (1)
- Institut für Bildungswissenschaftliche Forschungsmethoden (1)
- Institut für Evangelische Theologie (1)
- Institut für Frühpädagogik (1)
- Institut für Katholische Theologie (1)
- Institut für Kunst, Musik und Medien (1)
Vieles, was für die meisten Menschen als normaler Alltag scheint, bereitet den rund 160.000 intersexuellen Menschen in Deutschland großes Kopfzerbrechen. Das beginnt z.B. schon bei der Wahl der „richtigen“ Toilette. Bin ich ein Mann? Oder eine Frau? Oder beides? Oder nichts von beidem? Warum sollte man sich überhaupt für eine von beiden Kategorien entscheiden müssen? Aber warum sagt mein Personalausweis dann, dass ich „weiblich“ bin?
Mit diesen Fragen beschäftigte sich jüngst auch das Bundesverfassungsgericht, nachdem eine intersexuelle Person gegen die bestehende Rechtsordnung klagte. Er*sie fühle sich keiner der bestehenden Kategorien zugehörig und erbat daher eine dritte Option: „divers“ oder „inter“. Nach detaillierter Prüfung beurteilte das Bundesverfassungsgericht im Oktober 2017 den §22 PStG als verfassungswidrig. Ein Verstoß gegen das Anti-Diskriminierungsgesetz und das allgemeine Persönlichkeitsrecht, verankert im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, wurde festgestellt. Seit dem 21. Dezember 2018 gilt nun also das neue Gesetz zum Dritten Geschlecht, wie es im Volksmund gerne betitelt wird. Was dieses ominöse Dritte Geschlecht jedoch genau bedeutet, auch und vor allem für Betroffene, ist vielen jedoch nicht klar.
Diese Arbeit nimmt auf dem Hintergrund der Queer Studies Intersexualität in seiner Vielfalt genauer unter die Lupe. Hierbei wird nicht nur der Versuch einer Definition gewagt, sondern auch die Situation intersexueller Menschen in Deutschland genauer beleuchtet. Dies beinhaltet u.a. das Personenstandsgesetz, medizinische Eingriffe und Hürden und Belastungen im Alltag intersexueller Menschen. Im wesentlichen Fokus der Arbeit wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.Oktober 2017 und der darauf folgende Gesetzesentwurf auf ihre Hintergründe und Inhalte untersucht. Anschließend folgen Stellungnahmen der Kampagne Dritte Option, des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, der Initiative Familienschutz und der AfD, sowie des Deutschen Institut für Menschenrechte. Abschließend zeigt ein kurzer Ausblick noch ausstehende Forderungen der Interessenverbände und zu meisternde Herausforderungen der Gesellschaft. Dies betrifft unter anderem Politik, sowie gesellschaftliche Institutionen wie Kirche und Schule.
Die Arbeit wurde von der Gleichstellungskommission der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe mit dem Genderpreis 2019 ausgezeichnet.
Pädagogisch handeln im Unterricht mit dem Ziel die Persönlichkeitsbildung des Kindes zu unterstützen scheint unter den Schlagworten der inhalts- und prozessbezogenen Kompetenzen des aktuellen Bildungsplans ein so ganzheitliches Ziel, das heute wahrscheinlich die wenigsten Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen ihrer Unterrichtsplanung stets vor Augen haben.
Jedoch hat bereits Johann Friedrich Herbart vor über 200 Jahren genau diese grundlegende Aufgabe des Unterrichts herausgestellt. Durch sein gewinnbringendes Vorgehen, Psychologie und Pädagogik miteinander in Verbindung zu bringen, gelangt er zu Einsichten, welche bis heute die Unterrichtskultur und Persönlichkeitsbildung des Kindes bereichern.
Die Individualpsychologie Alfred Adlers lässt sich dabei an Herbarts Ausführungen anknüpfen, da auch diese das Kind als Individuum mit seiner eigenständigen Persönlichkeit auffasst.
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) und ihre Gestaltungskompetenz soll seit der Verabschiedung der Agenda 2030 im Bildungssystem verankert werden. Hierzu zählt neben der formalen, schulischen Bildung auch die informelle Bildung. Jugendfarmen und Aktivspielplätze spielen durch ihr außergewöhnliches Angebot der offenen Kinder- und Jugendarbeit eine besondere Rolle im Bereich informeller Bildung.
Durch die vorliegende Masterarbeit wurde ein theoretischer, sowie empirischer Zusammenhang zwischen Jugendfarmen und Aktivspielplätzen und der Förderung von BNE hergestellt. Für die Studie wurden Beobachtungen der Kinder und Jugendlichen in den Bereichen Tiere, Hüttenbau, Werkstatt und Freispiel, sowie Interviews mit den hauptamtlich angestellten Pädagog*innen verschiedener Plätze geführt. Daraus ergab sich, dass Kinder und Jugendliche, die sich auf Jugendfarmen und Aktivspielplätzen aufhalten, ausgewählte Gestaltungskompetenzen zeigen und es konnten spezifische Tätigkeiten und Strukturen herausgearbeitet werden, die die einzelnen Teilkompetenzen fördern. Da BNE fast allen Pädagog*innen kein Begriff war, sie die Teilkompetenzen dennoch unbewusst umsetzen, bestünde durch deren Fortbildung ein noch größeres Potential in der Förderung von BNE auf Jugendfarmen und Aktivspielplätzen.
LRS in der Grundschule
(2019)
Lehrkräften kommt eine Schlüsselrolle bei der Diagnostik von Lernstörungen zu. Aufgrund einer Vielzahl von Definitionen und Operationalisierungen gibt es keine verlässlichen Zahlen über das Vorkommen der Lese- und Rechtschreibstörung (LRS) - auch bedingt durch das Fehlen repräsentativer Studien.
Da die bereits durchgeführten Studien weniger auf generalisierbaren Daten als auf Selbsteinschätzung der Befragten beruhen, sollen mit dieser Arbeit quantitative Daten erhoben werden.
Das Ziel der vorliegenden Masterarbeit ist es, das Wissen von (angehenden) Lehrkräften im Bereich LRS zu vergleichen und empirisch zu überprüfen. Dazu wurden 51 Studierende und 68 Lehrkräfte mit einem selbst entwickeltem Online-Wissenstest befragt. Dieser erreichte jedoch eine unerwartet schlechte Reliabilität, was vermutlich auf die Dimensionalität der Konstrukte diagnostischer Kompetenz und LRS zurückzuführen ist. Weiterhin zeigten sich Probleme der Testkonstruktion im Bereich Faktorenanalyse, sodass nur für eine von vier Skalen (nämlich Linguistik) zwei Faktoren extrahiert werden konnten.
Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen folgende Effekte der Lehramtsausbildung auf das Wissen über LRS: Die Hypothese, dass Lehrkräfte eine höhere Gesamtleistung als Studierende im Wissenstest erreichen, konnte bestätigt werden. Ein positiver Effekt des Germanistikstudiums im Rahmen der Lehramtsausbildung konnte nicht nachgewiesen werden. Die Unterschiede zwischen Studierender niedriger Semester und höherer Semester bzw. wenig und mehr Berufserfahrung von Lehrkräften waren nicht signifikant in Hinblick auf die Gesamtleistung. Grundschullehrkräfte schnitten signifikant besser im Wissenstest ab, sodass ein schwacher Effekt der Variable Primarstufe auf die Gesamtleistung ermittelt werden konnte.