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Was ist Elternschaft? Die Begriffskonzepte ‚Eltern‘ und ‚Elternschaft‘ erscheinen klar und selbsterklärend. Doch dies verdeckt ihre sozialhistorische Prägung und normative Aufladung, wie die interdisziplinäre Untersuchung von Begriffen, Wissensgrundlagen und nationaler Rahmung zeigt.
Der sozialhistorische Wandel von Elternschaft lässt sich am Beispiel Deutschlands nachvollziehen. In den gut zwei Jahrhunderten moderner deutscher Nationsbildung verändert sich Elternschaft grundlegend, wie über die ausgewählten sechs Themenachsen deutlich wird:
1. Formierung als Nationsfamilie,
2. Bevölkerungsentwicklung,
3. Wandlung von Abstammungskonzepten,
4. Ordnung der Arbeit der Wirtschaftsnation in Beruf und Familie,
5. Übergang von der Elternzentrierung zur Kindzentrierung,
6. Veränderung gesellschaftlicher Ehr- und Schamstandards bezüglich der Elternposition.
Auf Basis der Untersuchungsergebnisse wird abschließend ein prozess-soziologisches Grundlagenkonzept entwickelt: Es beschreibt Elternschaft als unverzichtbaren Kernprozess gesellschaftlicher Generativität. Dieser wird unter dem Wandlungsdruck der Beziehungsgeflechte und Machtdynamiken mitgeformt, so dass sich Kanons, Ideale und Habitus der Elternschaft verändern.
Vieles, was für die meisten Menschen als normaler Alltag scheint, bereitet den rund 160.000 intersexuellen Menschen in Deutschland großes Kopfzerbrechen. Das beginnt z.B. schon bei der Wahl der „richtigen“ Toilette. Bin ich ein Mann? Oder eine Frau? Oder beides? Oder nichts von beidem? Warum sollte man sich überhaupt für eine von beiden Kategorien entscheiden müssen? Aber warum sagt mein Personalausweis dann, dass ich „weiblich“ bin?
Mit diesen Fragen beschäftigte sich jüngst auch das Bundesverfassungsgericht, nachdem eine intersexuelle Person gegen die bestehende Rechtsordnung klagte. Er*sie fühle sich keiner der bestehenden Kategorien zugehörig und erbat daher eine dritte Option: „divers“ oder „inter“. Nach detaillierter Prüfung beurteilte das Bundesverfassungsgericht im Oktober 2017 den §22 PStG als verfassungswidrig. Ein Verstoß gegen das Anti-Diskriminierungsgesetz und das allgemeine Persönlichkeitsrecht, verankert im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, wurde festgestellt. Seit dem 21. Dezember 2018 gilt nun also das neue Gesetz zum Dritten Geschlecht, wie es im Volksmund gerne betitelt wird. Was dieses ominöse Dritte Geschlecht jedoch genau bedeutet, auch und vor allem für Betroffene, ist vielen jedoch nicht klar.
Diese Arbeit nimmt auf dem Hintergrund der Queer Studies Intersexualität in seiner Vielfalt genauer unter die Lupe. Hierbei wird nicht nur der Versuch einer Definition gewagt, sondern auch die Situation intersexueller Menschen in Deutschland genauer beleuchtet. Dies beinhaltet u.a. das Personenstandsgesetz, medizinische Eingriffe und Hürden und Belastungen im Alltag intersexueller Menschen. Im wesentlichen Fokus der Arbeit wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.Oktober 2017 und der darauf folgende Gesetzesentwurf auf ihre Hintergründe und Inhalte untersucht. Anschließend folgen Stellungnahmen der Kampagne Dritte Option, des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, der Initiative Familienschutz und der AfD, sowie des Deutschen Institut für Menschenrechte. Abschließend zeigt ein kurzer Ausblick noch ausstehende Forderungen der Interessenverbände und zu meisternde Herausforderungen der Gesellschaft. Dies betrifft unter anderem Politik, sowie gesellschaftliche Institutionen wie Kirche und Schule.
Die Arbeit wurde von der Gleichstellungskommission der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe mit dem Genderpreis 2019 ausgezeichnet.
Der transkulturell-theologische Diskurs und dessen Relevanz für die religionspädagogische Praxis
(2017)
Die gegenwärtigen Lebens- und Erfahrungsräume von Kindern und Jugendlichen sind nicht länger einer Nationalkultur zuzuordnen, sondern finden sich in der Realität transkultureller Wirklichkeiten wieder. Diese Dissertation fragt grundlagentheoretisch danach, wie die transkulturelle Perspektive des globalen Christentums in religionspädagogischen Prozessen bearbeitet und bedacht werden kann. Der transkulturell-theologische Diskurs muss auf neue Inhalte und Methoden zurückgreifen. Essentielle Inhalte sind dabei die kritische Auseinandersetzung mit Selbst- und Fremdbildern, die Thematisierung von Fremdheitserfahrungen sowie die Bearbeitung der innerchristlichen Hybridität des globalen Christentums.
Denn die transkulturelle Realität fordert auch die protestantische Theologie dazu auf, sich kritisch mit der innerchristlichen Hybridität sowie mit Selbst- und Fremdbildern auseinanderzusetzen, um so neue Wege der diskursiven Auseinandersetzung zu beschreiten. Das dabei entwickelte Diskursmodell beruht auf diskurstheoretischen, kultursemiotischen und theologischen Inhalten, welche schließlich zur praktischen Konkretion des transkulturell-theologischen Diskurses führen. Die Dissertation zeigt auf, dass die protestantische Theologie/Religionspädagogik sich verstärkt zur Aufgabe machen muss, transkulturell-theologische Diskurse zu initiieren, da trotz historischer, theologischer und bildungstheoretischer Herausforderungen die Relevanz dieser aufgezeigt werden kann.