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Die UN-Behindertenrechtskonvention wurde in den sechs Amtssprachen der Vereinten Nationen – Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch – verfasst und ist seit 2009 in einer offiziellen deutschen Übersetzung auch für Deutschland gültig. Dass hier „Inklusion“ und nicht „Integration“, wie es bis heute in der offiziellen deutschen Übersetzung zu lesen ist, gefordert wird, wurde in einer nachträglichen Schattenübersetzung des NETZWERK ARTIKEL 3 e. V. korrigiert. Wenn nun klar ist, was „Inklusion“ ist, und dass sie und nicht „Integration“ das in der Konvention angestrebte Ziel darstellt, so stellt sich die Frage, wie „Bildung“ sein muss, um Inklusion zu erreichen.
Dem Thema „Bildung“ wird in der UN-Behindertenrechtskonvention ein ganzer Artikel gewidmet, ohne aber die volle Tragweite des in der englischen Ursprungsfassung geforderten „education“-Begriffs in die deutsche Übersetzung zu überführen. Dass „education“ neben „Bildung“ auch „Erziehung“ bedeutet, wird sowohl in der offiziellen deutschen Übersetzung als auch in der Schattenübersetzung des NETZWERK ARTIKEL 3 e. V. unterschlagen. In beiden Fassungen wird „education“ mit „Bildung“ übersetzt und der Erziehungsbegriff komplett ausgelassen. Was aber hat diese Auslassung zur Folge?
Diese Arbeit befasst sich mit der normativen Analyse des Bildungsbegriffs in der deutschen Übersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unter Berücksichtigung der „Theorie der Bildung des Menschen“ von Wilhelm von Humboldt, sowie der Schriften „Julie oder Die neue Héloïse“ und „Emile oder Über die Erziehung“ von Jean-Jacques Rousseau.
Pädagogisch handeln im Unterricht mit dem Ziel die Persönlichkeitsbildung des Kindes zu unterstützen scheint unter den Schlagworten der inhalts- und prozessbezogenen Kompetenzen des aktuellen Bildungsplans ein so ganzheitliches Ziel, das heute wahrscheinlich die wenigsten Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen ihrer Unterrichtsplanung stets vor Augen haben.
Jedoch hat bereits Johann Friedrich Herbart vor über 200 Jahren genau diese grundlegende Aufgabe des Unterrichts herausgestellt. Durch sein gewinnbringendes Vorgehen, Psychologie und Pädagogik miteinander in Verbindung zu bringen, gelangt er zu Einsichten, welche bis heute die Unterrichtskultur und Persönlichkeitsbildung des Kindes bereichern.
Die Individualpsychologie Alfred Adlers lässt sich dabei an Herbarts Ausführungen anknüpfen, da auch diese das Kind als Individuum mit seiner eigenständigen Persönlichkeit auffasst.