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Aufgrund der bisher wenig erfolgten Aufarbeitung der Berichterstattung über den Maji-Maji-Krieg in der Karlsruher Zeitungslandschaft wurde der Forschungsfrage „Wie berichtete die Karlsruher Zeitung über den Maji-Maji-Krieg?“ nachgegangen. Hierfür wurden eine quantitative und eine qualitative Untersuchung der Zeitungsberichte der Jahre 1905 bis 1906 und Protokolle des Deutschen Reichstags durchgeführt. Festgehalten werden kann, dass die Berichterstattung über den Maji-Maji-Krieg einen regierungstreuen Charakter hatte. Der Widerstand sollte als Kampf der „unzivilisierten“ Gesellschaft gegen die, mit der Kolonisation vordringende, „Kultur“ angesehen werden. Der auslösende Mechanismus ist im „Prozess sozialer Kategorisierung“ (Tajfel u. a. 1971) und der zugrunde liegenden „kognitiven Dissonanz“ (Festinger 1957) zu suchen, durch welche das Kolonialsystem legitimiert und die Kriegsgeschehnisse als Folge der Diskrepanz zwischen kolonialen Überzeugungen und realen Geschehnissen verharmlost wurden. Der koloniale Rassismus kann folglich als Versuch der Aufrechterhaltung der eigenen sozialen Realität gewertet werden, während die Diskrepanz zwischen Berichterstattung und tatsächlichen Ereignissen die allgemeine Widersprüchlichkeit des Kolonialismus deutlich macht.
In Deutschland gibt es bisher wenig Bewusstsein für die deutsche Kolonialgeschichte oder die verbreitete Auffassung, Deutschland sei – beispielsweise im Gegensatz zu Frankreich oder Großbritannien – eine „unbelastete“ Kolonialmacht gewesen (Zeller 2017).
Diese Arbeit versucht aufzuzeigen, welche kolonialen und kolonialrevisionistischen Auseinandersetzungen in Karlsruhe stattgefunden haben und damit die deutsche Kolonialgeschichte in einem lokalen Kontext beispielhaft zu verdeutlichen. Um diese Geschichte einem breiteren Publikum zugänglich zu machen, wurde eine Webseite erstellt, die unter dem Link https://geoges.ph-karlsruhe.de/wordpress/karlsruhe-postkolonial zu finden ist. Die vorliegende Arbeit beschreibt die Erstellung der Webseite, alle weiteren Inhalte sind auch auf der Webseite selbst zu finden. Dabei wird folgenden Fragen nachgegangen: Wo sind Orte der Erinnerung an Personen, die eine Rolle im (deutschen) Kolonialismus gespielt haben? Welches sind Orte, an denen koloniales Wissen (re-)produziert wurde, beispielsweise Universitäten, Museen etc. Welche Stadtpersönlichkeiten haben sich für die koloniale Sache eingesetzt? Welche Wirtschaftszweige in Karlsruhe haben von der Kolonisierung profitiert? Wo gab es eine Auseinandersetzung mit diesen Diskursen?
Der Titel „Karlsruhe postkolonial“ müsste dabei eigentlich mit einem Fragezeichen versehen werden („Karlsruhe postkolonial?“). Eine erste Anregung der Auseinandersetzung mit der Geschichte der Stadt hilft sicherlich dabei, den Kolonialismus und eventuell auch koloniale Sichtweisen zu erkennen und zu überwinden. Letztendlich kann dies aber nur ein Anstoß sein für eine viel tiefer gehende Auseinandersetzung mit rassistischen Denkmusten, Darstellungen und Handlungen gegenüber Menschen, die noch immer als „die Anderen“ dargestellt werden.
Vieles, was für die meisten Menschen als normaler Alltag scheint, bereitet den rund 160.000 intersexuellen Menschen in Deutschland großes Kopfzerbrechen. Das beginnt z.B. schon bei der Wahl der „richtigen“ Toilette. Bin ich ein Mann? Oder eine Frau? Oder beides? Oder nichts von beidem? Warum sollte man sich überhaupt für eine von beiden Kategorien entscheiden müssen? Aber warum sagt mein Personalausweis dann, dass ich „weiblich“ bin?
Mit diesen Fragen beschäftigte sich jüngst auch das Bundesverfassungsgericht, nachdem eine intersexuelle Person gegen die bestehende Rechtsordnung klagte. Er*sie fühle sich keiner der bestehenden Kategorien zugehörig und erbat daher eine dritte Option: „divers“ oder „inter“. Nach detaillierter Prüfung beurteilte das Bundesverfassungsgericht im Oktober 2017 den §22 PStG als verfassungswidrig. Ein Verstoß gegen das Anti-Diskriminierungsgesetz und das allgemeine Persönlichkeitsrecht, verankert im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, wurde festgestellt. Seit dem 21. Dezember 2018 gilt nun also das neue Gesetz zum Dritten Geschlecht, wie es im Volksmund gerne betitelt wird. Was dieses ominöse Dritte Geschlecht jedoch genau bedeutet, auch und vor allem für Betroffene, ist vielen jedoch nicht klar.
Diese Arbeit nimmt auf dem Hintergrund der Queer Studies Intersexualität in seiner Vielfalt genauer unter die Lupe. Hierbei wird nicht nur der Versuch einer Definition gewagt, sondern auch die Situation intersexueller Menschen in Deutschland genauer beleuchtet. Dies beinhaltet u.a. das Personenstandsgesetz, medizinische Eingriffe und Hürden und Belastungen im Alltag intersexueller Menschen. Im wesentlichen Fokus der Arbeit wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.Oktober 2017 und der darauf folgende Gesetzesentwurf auf ihre Hintergründe und Inhalte untersucht. Anschließend folgen Stellungnahmen der Kampagne Dritte Option, des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, der Initiative Familienschutz und der AfD, sowie des Deutschen Institut für Menschenrechte. Abschließend zeigt ein kurzer Ausblick noch ausstehende Forderungen der Interessenverbände und zu meisternde Herausforderungen der Gesellschaft. Dies betrifft unter anderem Politik, sowie gesellschaftliche Institutionen wie Kirche und Schule.
Die Arbeit wurde von der Gleichstellungskommission der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe mit dem Genderpreis 2019 ausgezeichnet.
Im Rahmen des Erasmus+ Projekts "CultureShake" entstand das Buch „Austausch im Mix der Kulturen: Handreichungen für mehrsprachige und transkulturelle Schüleraustausche“. Die Adressaten sind Lehrkräfe, die einen Schüleraustausch mit Fokus auf Kultur und sprachsensiblen Lernzielen für Gruppen mit unterschiedlichen Muttersprachen vorbereiten. Die in den Handreichungen beschriebenen Aufgaben können direkt in einem mehrsprachigen und transkulturellen Schüleraustausch eingesetzt werden. Wie können Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund, mit einer Kultur und Muttersprache, welche nicht der Nationalkultur und Amtssprache entsprechen, in einem Schüleraustausch integriert und nicht ausgeschlossen werden?