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Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die Frage nach der Vertretbarkeit berufsbedingter Expositionen mit Kanzerogenen und weiterer berufsbedingter Gesundheitsrisiken. Zur Zielsetzung gehörte neben der Angabe von Kriterien für die Vertretbarkeit der berufsbedingten Gesundheitsrisiken die Ableitung von Vorschlägen für eine Weiterentwicklung des Arbeitsschutzrechtes auf der Grundlage von Prinzipien einer Ethik im Arbeitsschutz. Dazu sind die Bedingungen und Gesundheitsrisiken der Arbeitswelt, die in ein von wirtschaftlicher Rationalität geprägtes Umfeld eingebettet ist, auf mögliche Risikozumutungen untersucht und mit risikoethischen Fragestellungen in Verbindung gebracht worden. Ausgegangen worden ist, trotz des Grundrechtes der Freiheit der Berufs- und Arbeitsplatzwahl, von der Möglichkeit von Risikozumutungen in der Arbeitswelt aufgrund von Machtungleichgewichten und realen Arbeitsmarktbedingungen. Um die möglichen Gründe für das Fehlen verbindlicher Risikobegrenzungen nachvollziehen zu können ist die Objektivierbarkeit der Bewertung von Risikoexpositionen ebenso analysiert worden wie der Unterschied der Risiken der Exposition mit Kanzerogenen und von verschiedenen Unfallgeschehen. Einige risikoethische Ansätze sind hinsichtlich ihrer möglichen Hilfestellung für berufsbedingte Gesundheitsrisiken in der Arbeitswelt untersucht worden, wobei auch Unterschiede von Risikoakzeptabilität und Risikoakzeptanz betrachtet worden sind. Die Untersuchung hat zu Prinzipien einer Ethik im Arbeitsschutz geführt, die berufsbedingte Risikoexpositionen im betrieblichen Umfeld durch Erfüllung konkretisierender Kriterien vertretbar erscheinen lassen und eine Grundlage für die Weiterentwicklung rechtlicher Normen des Arbeitsschutzes darstellen können, mit denen der betriebliche Arbeitsschutz auch stärker sich selbst, bzw. den Arbeitsvertragsparteien, überlassen werden könnte.
Jahrhundertelang schien es, als wären das religiöse und naturwissenschaftliche Weltbild nicht miteinander zu vereinbaren. Seit Mitte des 20. Jahrhunderts sind die Fronten zwischen Theologie und Naturwissenschaften deutlich aufgebrochen. Der inzwischen sehr lebendig geführte interdisziplinäre Dialog basiert auf der Einsicht, dass die Wirklichkeit viel zu komplex ist, als dass es nur einen möglichen Zugang zu ihr geben könnte. In der Theologie hat sich darum schon seit längerer Zeit die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Evolutionstheorie keine Bedrohung des christlichen Schöpfungsglaubens darstellt, auch wenn das biblische Weltbild nicht mit Hilfe evolutiver Kategorien formuliert wurde. Allerdings wurde bislang nur in einzelnen Ansätzen weitergedacht, welche Konsequenzen sich daraus für die Gotteslehre ergeben. So führt die gegenwärtige katholische wie evangelische systematische Theologie einen intensiven Diskurs um die Art und Weise, wie im Kontext eines evolutiven Weltbildes angemessen von Gott zu denken und zu sprechen ist und inwiefern sich eine solche Gottesrede von Beschreibungen des Wirkens Gottes in der traditionellen Theologie unterscheiden muss. Diese Problematik ist zugleich von religionspädagogischer Relevanz, denn ein verändertes Gottesverständnis auf dem Hintergrund des evolutiven Weltverständnisses kann weder in der religionspädagogischen Theoriebildung noch in der inhaltlichen und didaktischen Konzeption eines zeitgemäßen Religionsunterrichts ignoriert werden. Der gewählte Forschungsansatz entfaltet das Wirken Gottes von der Schöpfung her und bedenkt die Fragestellung zugleich aus systematisch-theologischer und aus religionspädagogischer Perspektive. Dabei sollen Religionspädagogik und Systematik in einen Dialog treten, der zu einem beidseitigen Erkenntnisgewinn beiträgt.