@phdthesis{Fritz, type = {Bachelor Thesis}, author = {Vera Fritz}, title = {\"Education\" in der UN-Behindertenrechtskonvention}, editor = {Rainer Bolle}, url = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:751-opus4-2401}, pages = {40}, abstract = {Die UN-Behindertenrechtskonvention wurde in den sechs Amtssprachen der Vereinten Nationen – Arabisch, Chinesisch, Englisch, Franz{\"o}sisch, Russisch und Spanisch – verfasst und ist seit 2009 in einer offiziellen deutschen {\"U}bersetzung auch f{\"u}r Deutschland g{\"u}ltig. Dass hier „Inklusion“ und nicht „Integration“, wie es bis heute in der offiziellen deutschen {\"U}bersetzung zu lesen ist, gefordert wird, wurde in einer nachtr{\"a}glichen Schatten{\"u}bersetzung des NETZWERK ARTIKEL 3 e. V. korrigiert. Wenn nun klar ist, was „Inklusion“ ist, und dass sie und nicht „Integration“ das in der Konvention angestrebte Ziel darstellt, so stellt sich die Frage, wie „Bildung“ sein muss, um Inklusion zu erreichen. Dem Thema „Bildung“ wird in der UN-Behindertenrechtskonvention ein ganzer Artikel gewidmet, ohne aber die volle Tragweite des in der englischen Ursprungsfassung geforderten „education“-Begriffs in die deutsche {\"U}bersetzung zu {\"u}berf{\"u}hren. Dass „education“ neben „Bildung“ auch „Erziehung“ bedeutet, wird sowohl in der offiziellen deutschen {\"U}bersetzung als auch in der Schatten{\"u}bersetzung des NETZWERK ARTIKEL 3 e. V. unterschlagen. In beiden Fassungen wird „education“ mit „Bildung“ {\"u}bersetzt und der Erziehungsbegriff komplett ausgelassen. Was aber hat diese Auslassung zur Folge? Diese Arbeit befasst sich mit der normativen Analyse des Bildungsbegriffs in der deutschen {\"U}bersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unter Ber{\"u}cksichtigung der „Theorie der Bildung des Menschen“ von Wilhelm von Humboldt, sowie der Schriften „Julie oder Die neue H{\´e}lo{\"i}se“ und „Emile oder {\"U}ber die Erziehung“ von Jean-Jacques Rousseau.}, language = {de} }